Reiserücktrittsfonds grundschutz oder Reiserücktrittsfonds komplettschutz

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Ihr Urlaub möglicherweise gekürzt oder ganz abgesagt werden muss? Es kann passieren, dass Sie, einer Ihrer Reisebegleiter oder ein Familienmitglied erkranken. In diesem Fall können Sie nicht in den Urlaub fahren oder müssen Ihren Aufenthalt vorzeitig abbrechen. Das ist unangenehm und bringt Kosten mit sich. Sie können diese Kosten verhindern oder begrenzen, indem Sie sich bei Ihrer Buchung für die Teilnahme am Stornierungsfonds entscheiden.

Diese Informationen gelten für touristische Stellplätze und Mietobjekte. Für feste Stellplätze und Saisonplätze gelten unterschiedliche Bedingungen.

Annullierungskosten

Wir berechnen eine Stornogebühr gemäß den geltenden Bedingungen. Bei Buchungen für touristische Campingplätze gelten die RECRON-Bedingungen für touristische Aufenthalte. Bei Buchungen von Mietobjekten gelten die RECRON-Bedingungen für Ferienaufenthalte.

Auf der Grundlage dieser Bedingungen werden Stornierungskosten fällig:

  • Im Falle einer Stornierung mehr als drei Monate vor dem Anreisetag werden 15 % des gesamten Übernachtungspreises fällig;
  • Bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anreisedatum werden 50 % des gesamten Übernachtungspreises fällig;
  • 75% des Gesamtpreises der Übernachtung im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor dem Anreisedatum;
  • 90% des Gesamtpreises für den Aufenthalt, wenn Sie innerhalb eines Monats vor dem Anreisedatum stornieren;
  • Im Falle einer Stornierung am Anreisetag werden 100 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt fällig.

Sie können Stornierungsgebühren vermeiden oder reduzieren, indem Sie sich während des Buchungsvorgangs für den Reiserücktrittsfonds entscheiden. Für touristische Stellplätze bieten wir zwei Möglichkeiten an: Reiserücktrittsfonds grundschutz und Reiserücktrittsfonds komplettschutz. Bei der Anmietung eines Ferienhauses kann nur die Reiserücktrittsfonds grundschutz gewählt werden.

Reiserücktrittsfonds grundschutz

Wenn Sie am Reiserücktrittsfonds grundschutz teilnehmen, können Sie sowohl vor der Ankunft als auch während Ihres Aufenthalts kostenlos stornieren, allerdings nur, wenn Sie einen triftigen Grund haben, wie z. B.:

  • Krankheit oder Unfall
  • Komplikationen bei der Schwangerschaft
  • Einen Unfall oder den Tod von Familienangehörigen 1. oder 2. Grades, die nicht mit Ihnen reisen
  • Unfreiwillige Arbeitslosigkeit
  • Schäden an Ihrem Eigentum oder Unternehmen, die Ihre Anwesenheit erfordern
  • Schwere Schäden an Ihrer Campingausrüstung

Im Falle einer Stornierung ohne triftigen Grund wird eine Stornogebühr erhoben, wie oben angegeben. Alle gültigen Gründe sind in den Allgemeinen Bedingungen des Grundkündigungsfonds aufgeführt (klicken Sie hier, um die Bedingungen einzusehen und herunterzuladen). Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden Ihnen nur die Kosten für den Rest Ihres Aufenthalts erstattet.

Die Kosten für die Teilnahme am Reiserücktrittsfonds grundschutz betragen 4 % des Übernachtungspreises zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr von 4 €.

Reiserücktrittsfonds komplettschutz

Möchten Sie noch mehr Sicherheit und Flexibilität bei der Buchung eines Stellplatzes? Wählen Sie dann bei der Buchung den Reiserücktrittsfonds komplettschutz. Wir unterscheiden zwischen einer Stornierung bis zu 24 Stunden vor der Ankunft und einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft oder während des Aufenthalts.

Stornierung bis zu 24 Stunden vor Ankunft

Sie können ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Stunden vor der Ankunft stornieren. Sie erhalten dann eine vollständige Rückerstattung der bezahlten Unterkunftskosten und es werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Schlechtes Wetter, unerwartet viel zu tun für den Urlaub, Wohnwagen verkauft - alles kein Problem, alles ist abgedeckt!

Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Ankunft oder während des Aufenthalts

Ab 24 Stunden vor der Ankunft und während Ihres Aufenthalts gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie beim Reiserücktrittsfonds grundschutz. Eine kostenlose Stornierung ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich. Bei Stornierungen ohne triftigen Grund wird eine Stornogebühr erhoben, wie oben angegeben. Alle gültigen Gründe finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen Reiserücktrittsfonds komplettschutz.

Die Prämie für den Reiserücktrittsfonds komplettschutz beträgt 10 % des gesamten Buchungsbetrags zuzüglich einmaliger Verwaltungskosten in Höhe von 4,- €.  Für den Reiserücktrittsfonds komplettschutz gelten allgemeinen Bedingungen. Klicken Sie hier, um die Bedingungen einzusehen und herunterzuladen.

Klicken Sie hier, um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen.